Gleiches Recht für alle.

Diskriminierung erkennen und beenden.

Diskriminierung bedeutet: Menschen werden schlechter behandelt als andere Menschen. Ein anderes Wort für Diskriminierung ist: Benachteiligung. Wenn Sie diskriminiert werden, haben Sie bestimmte Rechte. Diese Rechte sind in einem Gesetz zusammengefasst. In dem Gesetz steht: Alle Menschen sollen gleich behandelt werden. Niemand darf schlechter behandelt werden als andere Menschen. Diskriminierung ist verboten. Diskriminierung entsteht oft durch Vorurteile.
Eine Benachteiligung am Arbeitsplatz, weil Menschen anders aussehen, einen anderen Namen haben oder eine andere Hautfarbe, ist verboten. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht. Sie müssen gegen Diskriminierung in ihrem Betrieb vorgehen.
Im Workshop beantworten wir folgende Fragen: Werden Sie an Ihrem Arbeitsplatz benachteiligt? Wie entsteht Diskriminierung? Wie können Sie Benachteiligung erkennen? Was können Sie dagegen tun? Wer kann Ihnen helfen?

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Datum

Mi 03. April 2024
abgelaufen

Uhrzeit

8:30 - 12:30

Ort

fbz FrauenBerufsZentrum Pinzgau
Hafnergasse 3, 5700 Zell am See
Kategorie

Information

Esengül Enzinger
Telefon
0664 237 98 13
E-Mail
e.enzinger@frau-und-arbeit.at
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